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Betriebliches Eingliederungsmanagement
Betriebliches Eingliederungsmanagement – ein unterschätztes Instrument zur Sicherung von Fachkräften Bereits seit dem Jahre 2004 sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, jedem Mitarbeiter, der 42 Tage am Stück oder gesammelt durch Mehrfacherkrankungen in 12 Monaten arbeitsunfähig war, ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Diese Pflicht wird oftmals erfüllt, jedoch kommt das Verfahren häufig nicht über die schriftliche Einladung hinaus, da auf beiden Seiten Hemmnisse und Ängste bestehen.

Dabei bietet ein standardisiertes und transparent kommuniziertes BEM-Verfahren große Vorteile, die zur Sicherung der Unternehmensleistung beitragen können. Zweck und Ziel des BEM sind die Gesundung, die Gesunderhaltung bzw. die Rahmenbedingungen für den Beschäftigten so zu gestalten, dass die Arbeit wieder leistbar ist und die Arbeitsfähigkeit sowie die Arbeitskraft erhalten bleiben.

 

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